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    Thema: Recht am eigenen Bild


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    Von mydxxxxxxxxxxxxx
    81 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild


    Wow ein Satz voller Gegensätze. Viel besseres Licht hast doch, wenn du schon ab 06 Uhr in der Früh, oder sogar eher, im Park bist. Dann hast auch nicht soviel Ärger mit Schaulustigen.

    30.05.2011 um 23:14 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Petxxxx
    108 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    *lach*

    Ich sehe hier wieder die übliche Rechtsdiskussion zum Thema Bilder...

    Bei solchen Satzanfängen wie "mir ist eine rechtliche Regelung bekannt das..." wäre zumindest ein Verweis auf den Fundort besagter Regelung recht hilfreich weil das sonst eher die Rubrik "Halbwissen" wäre, nix für ungut.

    Was nun die Kernfrage angeht, wenn ich nicht möchte das mich bei Fetischbildern jemand fotografiert, was ich ihm nicht verbieten kann und werde, suche ich mir eine Location die eher abgeschieden ist oder eine Zeit wo der "Normalverbraucher" noch schläft...
    Sollte es dennoch zu klickenden Fotohandys, auch gerne in Dresden auf dem Theaterplatz, kommen, mache ich die Besitzer darauf aufmerksam das sie grad nicht zu veröffentlichende Privatbilder gemacht haben.
    Sollte ich mich oder mein Model trotzdem in der BILD wiederfinden müsste ich es dann auf dem Rechtsweg klären.



    30.05.2011 um 23:54 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Fetxxxxxxxx
    58 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Gut, dann also mit Quellverweis...

    Also, ganz so einfach, wie es sich die Hobbyjuristen vorstellen, ist die Sachlage nicht. Außer der zunächst natürlich naheliegenden Anwendung des Urheberrechts, spielen natürlich auch weitere Rechtsaspekte eine Rolle.

    "Es ist … anerkannt, dass - nicht zuletzt angesichts der nur fragmentarischen Natur des Strafrechts - diese Regelungen (nämlich § 22 KUG und § 201a StGB) nicht abschließend sind. Vielmehr kann auch das bloße Herstellen einer Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen."

    (Urteil VGH Baden-Württemberg vom 8. 5. 2008 - 1 S 2914/07)

    Allerdings muß der "Geschädigte" selber dafür sorgen, daß von Seite der Behörde (Polizei, in diesem Fall) eingeschritten wird, da es sich um Zivilrechliche Ansprüche handelt.

    "Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betroffenen in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst."

    (BVerfG 101, 361 und NJW 2000, 1021; BVerfG, NJW 2008, 1793)

    Fazit: Besser nicht knipsen, oder vorher fragen !

    19.06.2011 um 23:25 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Gumxxxxxxx
    136 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Abgesehen von der ganzen juristischen Seite, ist es auch einfach ein Zeichen von Respekt andern gegenüber, daß man sie erst höflich fragt, bevor man sie photographiert.

    19.06.2011 um 23:32 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Petxxxx
    108 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    @ fetishdiver

    Das entscheidende Wort in der von dir zitierten Rechtsauffassung ist kann.

    Letztlich geht es bei jeder solchen Entscheidung um eine Einzelfallprüfung die sich immer mit der Frage nach dem Zweck des Fotos beschäftigen wird.
    Gerade in letzter Zeit sind da, beschleunigt durch Google und seinen Bilderdienst, einige sehr widersprüchliche Urteile gefällt worden die aber immer den Zweck der Speicherung oder Veröffentlichung des Bildes prüften.
    Im konkreten Fall von LatexReal geht es aber m.E. um die "Zaunsgäste" bei einem öffentlichen Shooting.
    Da begibt man sich bereits in die Öffentlichkeit und kann wohl das bloße fotografieren schwerlich verbieten, sehr wohl jedoch die Veröffentlichung des Fotos verneinen.


    Und was die Höflichkeit angeht zu fragen, die ist wohl inzwischen ausgestorben...

    20.06.2011 um 10:12 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxx
    1146 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Ich möchte noch einmal einen Nachsatz bringen:

    Wie reagiert ein normaler Mensch, wenn er von einem 3. fotografiert wird ? Du sitzt in der S od. U Bahn, und Dein Gegenüber knipst, oder Kneipe, oder bei der Tanke oder, oder ... Was machst Du ? Es sind ja nicht nur Männer, auch Frauen haben da schon ( bei anderen Gelegenheiten ) das Fotohandy gezückt

    Da will ich doch gar nicht erst das "Recht" bemühen, sondern den gesunden Anstand, dass man so etwas nicht macht. Nur, da meine Frau strassentaugliches Latex anhat, ist doch kein Freibrief mit dem Fotohandy zu fotografieren.

    Hier hatte berits Rubberinchen den richtigen Vorschlag: Auch dem Kipser die eigene Foto-Linse vor die Hase halten

    20.06.2011 um 10:47 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Petxxxx
    108 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Den Vorschlag von Rubberinchen fin ich Klasse.

    Aber dein Vergleich hat einen Haken denn "einfach so" wird kaum einer knipsen?
    Ich kenn das beruflich, da schaut man öfters mal in Kameralinsen und muß es da sogar hinnehmen...

    Und der Einwand mit der Höflichkeit stimmt ja auch aber mit diesen ganzen Handyfotoreportern wird das immer weniger weil derlei Vorgehen ja öffentlich begrüßt wird.
    Das es Grenzen gibt, gilt doch hierzulande eh immer nur für die anderen?

    20.06.2011 um 10:51 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Fetxxxxxxxx
    58 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild



    Brrrwwwps ? Natürlich "kann" etwas sein. Eine Zwangsläufigkeit von Abfolgen wäre mir, sowohl im Straf-, wie im Zivilrechtlichen Bereich, neu. Das gibt es eher im Bereich der OWIG.
    Letztendlich ist es in diesem Fall eine Frage der persönlichen Toleranz und nicht der strafrechtlichen Relevanz. Aber es kann, so sich derjenige in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt, z.B. die Polizei zur Hlfe gerufen werden, die dann im Rahmen ihrer Verfügungsmöglichkeiten einschreiten darf.

    Oder, um es umgekehrt zu verdeutlichen: Wäre es nicht so und das Gesetz könnte keine Anwendung finden, hätten die herbeigerufenen Ordnungshüter auch keine Möglichkeit der Handhabe.

    Vielleicht ist es jetzt etwas klarer geworden...

    Cave: Deinen letzte Schluß halte ich nach der Ausführung ebenfalls für fragwürdig, da nach diesem Urteil "Öffentlichkeit" nicht gleichzustellen ist mit "Ende des Persönlichkeitsrechts".

    Zu dem vielzitierten "Gesunden Menschenverstand" und der "Möglichkeit der Kommunikation" möchte ich folgende Anekdote beisteuern:

    Vor einiger Zeit beschwerte sich eine Freundin bei mir, daß sie am Strand dauernd von einem Typen fotografiert würde. Also legt ich mich unauffällig auf die Lauer und - tatsächlich - ein Wiederholungstäter !

    Mit Argumenten war dem Herrn nicht beizukommen und der Wille, bzw. "Nicht - Wille" der Betroffenen interessierte den "Motivsammler" herzlich wenig. Ergo mußte ich ein wenig Zwang besisteuern, nahm dem Kerl die Kamera ab und gab sie ihm, nach Beschlagnahme des Speicherchips, wieder zurück. Natürlich gab es einen riesigen Aufstand und ich bot ihm an die Polizei zu rufen, um die Sache vor Ort zu klären. Merkwürdigerweise lehnte er ab. So sagte ich ihm, bei welcher Polizeistation er den Chip wieder abholen könne, nachdem ich die fraglichen Bilder gelöscht habe.

    Bei der Durchsicht der Dateien daheim staunte ich nicht schlecht. Der Kerl war wohl das, was man landläufig einen "Spanner" nennt und einige der Bilder waren definitiv außerhalb jeglicher Legalität entstanden. Kein Wunder, daß er keinen gesteigerten Wert auf polizeilichen Beistand legte...

    Jedenfalls löschte ich die Bilder meiner Bekannten effektiv vom Speichermedium und übergab es der Polizei, die natürlich etwas erstaunt reagierte. Wie mir später zu Ohren kam, wurde der Datenträger nie abgeholt und ich bekam auch keine Anzeige.

    Sagen wir also: Wir hoffen auf die Vernunft und Einsicht unserer Mitbürger.

    20.06.2011 um 22:41 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Danxxxxxxxxxx
    12 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Wo wir gerade dabei sind *smile

    Wie verhält es sich rechtlich in folgendem Fall?
    Ich habe ein Fotoshooting gemacht, in einem Studio in dem ich tätig war, selbstverständlich mit Erlaubnis, Fotos, mit denen sowohl ich als auch die Betreiberinnen geworben haben. Etwas Schriftliches hat es dazu nicht gegeben.
    In diesem Studio bin ich nicht mehr tätig und ich wurde gebeten, alle Fotos aus dem Netz zu entfernen.
    Warum, weiss ich nicht, ausser, dass jenes Studio umgebaut wurde oder umgezogen ist.
    Auf dem Foto bin ich alleine abgebildet und ich nehme den vorwiegenden Teil des Fotos ein. Der Fotograf ist ebenfalls meiner, insofern stellen sich keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsfragen.
    Im Netz konnte ich dazu nichts finden, meine Anwältin sagt, ich muss sie nicht entfernen.
    Wisst Ihr mehr?

    Liebe Grüße
    DD

    21.07.2011 um 0:29 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxx
    1146 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Nach meiner Auffassung und Kenntnis: Es gibt zur Veröffentlichung notwendig zwei notwenige Genehmigungen: 1 ) Die Person und der Fotograf 2) Genehmigung des Gebäudes ( Hintergrund ).

    Beispiel: Ich wollte eine S-Bahn-Station in Frankfurt fotografieren, da es dort aussziet wie zum K****n. Das alleine hat mir die DB unter Strafe verboten. In Frankreich gibt es an schönen Stellen in der Natur extra Aufpasser, die vom Fotografen für das Foto der Natur Geld verlangen. usw. usw.

    21.07.2011 um 6:11 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von ladxxxxxx
    990 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild


    so ist das nachvollziehbar, aber was ist in speziellen fällen, wenn die im studio gefertigten fotos nicht nur auf der eigenen homepage verwendet werden , sondern auch von anderen lokalitäten.

    beispielsweise von swingerclubs die im profibereich arbeitende damen dann als rein private hobbyH***n verkaufen, mit dem bild auf dem jeder der das studio kennt eindeutig das studio erkennt?

    da kann durchaus geschäftsschädigend für ein studio sein und ich kann mir nicht vorstellen, das der gesetzgeber das gut heißt.
    (die situation kann sich ja auch ebenes in einem ganz anderen bereich darstellen)
    außerdem wird die erstellung solcher fotos auch oft nur unter der maßgabe der verwendung im rahmen der tätigkeit in dem speziellen studio gestatttet.





    21.07.2011 um 13:31 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von ladxxxxxx
    990 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild



    welche rechtlichen konsequenzen, wenn das ganze in der öffentlichkeit stattfindet? die lage wurde hier nur ein paar einträge weiter oben ziemlich anschaulich erklärt.

    21.07.2011 um 13:40 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Danxxxxxxxxxx
    12 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Vielen Dank für Eure Informationen. Ich werde mal sehen, wie ich die Sache handhaben werde.

    Liebe Grüße
    DD

    21.07.2011 um 22:13 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Szaxx
    98 Beiträge bisher bisher

    re: Recht am eigenen Bild

    Ich bin angehender Jurist und hab "etwas" Ahnung davon, aber ich hüte mich hier was zu posten, da es immer eine andere Auffassung im Volk gibt, als sie im Schönfelder steht. Und eh es hier verstanden wird, was man möchte, vergehen Stunden, leider!

    Bevor man was zu dem Thema schreibt kann man doch einfach mal ins Gesetz schauen. Und das UrhG usw. sind wirklich verständlich geschrieben

    21.07.2011 um 22:19 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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