man möge mich korriegieren wenn ich falsch liege, aber ich glaube du bekommst schon ärger, wenn du ein foto einer person online stellst, die gefersselt ist und sich sichtbar nicht allein aus dieser fesselung lösen kann ...
man möge mich korriegieren wenn ich falsch liege, aber ich glaube du bekommst schon ärger, wenn du ein foto einer person online stellst, die gefersselt ist und sich sichtbar nicht allein aus dieser fesselung lösen kann ...
In der Schweizer Gesetzgebung ist das verankert! Bei uns ist es nicht ganz so schlimm!
In der Schweiz ist auch NS und Kaviar verboten! Egal ob als Show, Video, oder auf Datenträger. Wenn Du so etwas z.B. an der Grenze dabei hast und Sie finden es, dann gibt es Strafanzeige etc.
@ der Fetischist: Vorsicht mit Potraitfotos ??!! Die Person darf keinen lüsternden, s**uellen, geilen oder anderen die Geschlechtigkeit erregenen Blick haben, und darf nach der neuen EU-DIN nicht jünger als 80 Jahre sein. ( Im Zweifel entscheidet der Rechenbescheid )