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| LatexZentrale - Forum |
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Von Latxxxxxxxxxxxx 133 Beiträge bisher bisher |
re: Libidex und Zoll
Wer lesen kann...
Gelieferte Duty Paid (DDP): Keine zusätzlichen Gebühren bei Lieferung. Ihre Bestellung wird mit allen Einfuhrzöllen, Steuern und Zollgebühren versandt, die der Absender vollständig bezahlt hat. Sie werden nicht aufgefordert, bei der Ankunft etwas zu bezahlen, Ihr Paket wird ohne zusätzliche Kosten direkt an Ihre Tür geliefert.
Kann man übrigens auch abwählen, aber warum sollte man.
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| 18.02.2026 um 20:36 |
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Von Domxxxxxxxxx 5 Beiträge bisher bisher |
re: Libidex und Zoll
Wenn das der Fall sein sollte, wäre es so wie ich es aus dem Rest der Welt kenne.
Da kann man teilweise auch entscheiden ob man selber verzollen möchte oder der Versender das macht.
Bei eBay z.b ist es immer inklusive, steht ohne großes Suchen gleich in der Angebotsbeschreibung dabei.
Trotzdem Recht teuer, Qualität kann ich aber noch nicht beurteilen, da noch kein Artikel von denen gekauft
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| 18.02.2026 um 20:38 |
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Von masx 53 Beiträge bisher bisher |
re: Libidex und Zoll
Jane, Du hast recht, wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Habe mich halt am LatexOtto orientiert.
vG
masi
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| 19.02.2026 um 16:50 |
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Von devxxxxxx 1 Beiträge bisher bisher |
re: Libidex und Zoll
die wichtige Basis ist: die Ware kommt aus einem zollrechtlich als Drittland betrachtetem Ursprung. Im Falle von Libidex: UK.
Für alle Waren, die aus einem Drittland in den europpäischen Wirtschaftsraum eingeführt wird (EU, nicht das geografische Europa) wird eine Zollanmeldung mit den damit verbundenen Einfuhrabgaben fällig und setzt sich wie folgt zusammen:
Warenwert (das was auf der Rechnung des Verkäufers steht)
+ Transportkosten bis zur EU Aussengrenze (ja, schwer in Zahlen auszudrücken)
= Zollwert (wird gem. Zollkurs in EUR umgerechnet)
+ Zoll (abhängig von der Einreihung im Warentarifverzeichnis, 12stellig, siehe EZT Online, durch den Zoll/mit der Verzollung beauftragten Agenten, richtet sich nach exakter Ware/Warenbeschaffenheit und Ursprung)
+ (falls anfallend) zusätzliche Zollgebühren wie Strafzoll (kennt man aktuell von chinesischen E-Autos), Abgaben für Spirituosen, Tabak, Kaffee, etc.
= Basis für Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (immer19%)
(Zollwert + Zoll/Zölle)*19%=Einfuhrumsatzsteuer
damit habt ihr es komplett berechnet und auf der Rechnung landet:
Zoll (war bei meiner letzten Libidex-Bestellung 5,5%, importiert durch Fedex)
Einfuhrumsatzsteuer (19%)
ggfs. Dienstleistung des Versanddienstleisters (Verzollung, Handling, Kapitalbereitstellung, Vorlageprovision, etc., kann 0 EUR sein, kann auch 20 EUR kosten, je nach Dienstleister. Was man versuchen kann und ich Bock auf Stress habt: den Dienstleister abzgl. Verzollung bezahlen solange ihr keinen Auftrag zur Verzollung erteilt habt. Keine Kohle ohne Auftrag - mir war es immer zu nervig ...)
Im übrigen: die Einfuhrumsatzsteuer in DE hat nichts mit dem Steuerabzug in UK zu tun - es findet keine zollseitige Verrechnung zwischen den System statt. Umgekehrt, und das gilt in jedem Drittlandstransport, ist es im übrigen genau so: verkaufst du als deutsches Unternehmen ins nicht EU Ausland, stellst du deine Rechnung steuerfrei und belegst die Ausfuhr gegenüber dem Finanzamt mit dem erledigten Zollverfahren, welches beim physischen Grenzübertritt der Ware abgefertigt wird. Somit wird auch beim Export für ein deutsches Unternehmen keine MwSt fällig.
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| 21.02.2026 um 8:37 |
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