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    Thema: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage


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    Von momx
    33 Beiträge bisher bisher

    LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Hallo ihr Lieben,
    Wir haben jetzt ein kleines Problem mit der Rechtsfrage, der einzelden Personen auf dem Gruppenfoto.
    Es war so spontan das keiner daran gedacht hat zu fragen ob wir euch als Person so ablichten, veröffentlichen oder weiterreichen dürfen.
    Mann könnte ja nun sagen :" Dann hätte man sich ja nicht mit dazu stellen dürfen." So einfach ist es nicht.
    Nun ist es so, daß sich keiner in die Nesseln setzen möchte das Bild ein zu stellen. Ich habe mir jetzt überlegt, jeder der auf dem Bild ist(das sollte man wissen) gibt hier im Forum sein JA oder NEIN und ob eine oder zwei Personen. Dann versuchen wir die Personen und Anzahl der Leute zuzuordnen.
    Ich weis es ist lästig aber sonst wird das Bild bei uns auf der Festplatte vergreisen. Es wäre schade!!

    Also helft bitte mit, daß wir das Bild so schnell wie möglich aus der Verbannung bekommen. Und ein Bild mit vielen schwarzen Balken ist auch nicht schön.

    LG Monique & Maik

    01.12.2009 um 8:30 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von momx
    33 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Ja, eine Person, Frau mit verband an der rechten Hand, vorne links.

    01.12.2009 um 9:09 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von bonxxxxxxxxxxxxx
    113 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    ...und wir sind nicht drauf...

    aber beachtet:
    Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:

    „Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“

    01.12.2009 um 18:27 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxxxxxx
    33 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    auch einverstanden - 2 pers...

    latexkisses
    m&w

    01.12.2009 um 19:00 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Ladxxxxxxx
    21 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    von mir auch OK, freue mich schon auf die veröffentlichung

    01.12.2009 um 23:25 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von lamxxxxx
    51 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Kein Problem, wir beide wollen das Foto sehn.

    02.12.2009 um 0:08 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Gumxxxxxxxxx
    3 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Für uns auch kein Problem, würden das Foto gerne haben.

    02.12.2009 um 3:51 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von latxxxxxxxxx
    22 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Hallo,
    stellt das Bild ein. Ich bind dafür.
    Gruß Peter

    02.12.2009 um 6:54 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxx
    1146 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Hallo Moma,

    (ich bin kein Rechtsanwalt). Daher wäre ich bei einer Veröffentlichung von Bildern, bei der mir keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, sehr vorsichtig.

    Ein JA aus einem eMail-Nick-Account ???? Stelle Dir doch mal Folgendes vor. Das Paar ist heute eine Seele und ein A..... . Morgen gibt es Streit, die gehen auseinander. Neuer Freund findet das Bild, und ein Teil des Paars will sich reinwaschen von dem Fetisch-Pervers- Foto. Klar, und jetzt bist Du dran. Über Deine IP ( frage mal paule hier ) bist zu zu erreichen, und bekommst Post vom RA.

    ... und alles, nur weil Ihr nette Menschen seid, die den Spass des Abends mit anderen teilen wolltet

    02.12.2009 um 9:45 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von powxxxxxx
    33 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Die Idee von totalenc denke ich ist nicht schlecht,
    einfach mal darüber nachdenken.

    02.12.2009 um 10:31 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxx
    1146 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    @ Franky_Latex

    wenn ich so Dein Post lese " lächerlich " usw. muss ich Dir Recht geben. Es ist aber hier in D nun mal Gesetz.

    Schau mal in andere Foren " z.B. Model-Kartei"da unterhalten sich Fotogarfen über das Thema.

    Ich will hier doch keinem das Foto verbieten, nur Schaden abwenden. Scheinbar will das hier keiner, vor Schaden bewahrt werden. Dann macht doch was Ihr wollt. Ist mir wirklich Scheiß egal nur nicht jammern hinterher!!!!

    02.12.2009 um 12:18 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Rubxxxxxxxx
    62 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    wir haben kein Problem mit der Veröffentlichung in der LZ oder SZ.

    Der Vorschlag, das/die Bilder direkt an die Beteiligten zu senden hat jedoch einige Vorteile.

    Der Photograph sollte sich dabei das Recht einer Veröffentlichung vorbehalten.

    Damit dürften alle rechtlichen Probleme umschifft werden. Und wir bekommen doch noch die Erinnerungsbilder.

    02.12.2009 um 15:47 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von latxxxxxx
    929 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Unabhaengig vom Recht wuerde es bei einer Beschwerde genuegen die jeweilige Person unkenntlich zu machen! Besser und einfacher waere es den beteiligten Personen jeweils ein Bild per Mail zukommen zu lassen, dann sind alle eventuell aufkommenden Probleme aus der Welt gschaffen!

    02.12.2009 um 16:11 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Bitxxxxxxxx
    10 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    Ich bin auch auf dem Foto und habe kein Problem damit, dass es veröffentlicht wird.

    02.12.2009 um 18:32 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Latxxxxxx
    26 Beiträge bisher bisher

    re: LZ Gruppenfoto 28.11.09 im Kitty, Rechtsfrage

    was genau heisst denn in diesem fall veröffentlichen?

    und - um was uns angeht, eine meinung dazu zu haben, dazu würde ich das foto gerne vorher sehen. ...



    03.12.2009 um 16:42 Profil Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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